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Beratungsgrundsätze

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Meine wichtigste Leitlinie lautet: Sie als „mein Mandant“ stehen für mich als „Ihr Anwalt“ stets an erster Stelle.

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1. Fairer und ehrlicher Umgang

Ihre Fragen und Probleme besprechen wir auf menschlicher Ebene und auf Augenhöhe. Meine Aufgabe ist es, die rechtlich effektivste Vorgehensweise auszuwählen um hiermit das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Dabei bin ich auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Zum Beispiel, indem Sie Unterlagen und Informationen beschaffen. Denn gute Ergebnisse sind immer auch die Folge einer guten Zusammenarbeit.

Um als Ihr Anwalt erfolgreich zu sein, benötige ich Ihr Vertrauen. Dieses setzt voraus, dass ich fair, offen und ehrlich mit Ihnen umgehe. Verlassen Sie sich darauf, dass ich mich an diese Prinzipien halte. Denn mein Ziel ist es, dass Sie auch zukünftig mit Ihren Rechtsproblemen zu mir kommen.

Zu dieser Leitlinie zählt auch die Beratung zu den Erfolgsaussichten Ihres Anliegens. Hier betrachte ich es auch als meine Pflicht, Ihnen bei geringen Erfolgsaussichten von einem zeit- und kostenintensiven Klageverfahren abzuraten. Nicht selten lassen sich auch außergerichtlich Ergebnisse erzielen, die bei einem langen und teuren Klageverfahren am Ende nicht anders ausgefallen wären. Sollte das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche jedoch erforderlich ein, vertrete ich Sie hier mit unbedingtem Erfolgswillen.

Paragaphen

2. Umfassende Aufklärung

Zu Beginn der Beratung kläre ich Sie über die voraussichtlichen Kosten auf. Das gilt selbstverständlich auch, wenn es darum geht, eine Klage zu erheben. Zum Hintergrund: Grundsätzlich muss im Zivilprozess die unterliegende Partei die kompletten Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Je nach Ausgang eines Verfahrens werden die Kosten jedoch häufig zwischen den Parteien verteilt. Daher sind in vielen Situationen Wirtschaftlichkeitserwägungen angezeigt. Auch diesbezüglich berate ich Sie umfassend.

Ferner hole ich die Kostenzusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein und berate Sie über bestehende Beihilfeansprüche, zum Beispiel Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Stempel

3. Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern

Stellt sich in der Erstberatung heraus, dass Ihr Problem ein nicht zu meinen Schwerpunkten zählendes Rechtsgebiet betrifft, sage ich Ihnen das offen. Ich vermittle Ihnen auf Wunsch gern einen kompetenten Kollegen, wenn es um spezielle Fragen des Erb-, Steuer-, Sozial-, Medizin- oder Immobilienrechts geht. Natürlich bleibe ich in diesen Fällen auch weiter für Sie tätig, dann jedoch in Zusammenarbeit mit dem Fachkollegen. Mehrkosten entstehen für Sie dadurch nicht. Die Zusammenarbeit hat für Sie den Vorteil, dass vier Augen häufig mehr sehen, als zwei.

Im Laufe meiner Tätigkeit als Anwalt habe ich ein Netzwerk mit Kollegen geknüpft, wovon Sie profitieren.